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Infos von A - Z

 

Beratungslehrerin, Bürozeiten, Entschuldigungen, Fahrrad fahren, Ferien, Fundsachen, hitzefrei, Kleidersäcke, Kopfläuse, Schulsozialarbeit, Versicherungen, Zahnarzt

 

Beratungslehrerin

Frau Mauch ist die Beratungslehrerin der Grundschule Denzlingen. Eltern können von sich aus den Wunsch nach Beratung äußern. Über die Klassenlehrerin oder das Büro der Schulleitung können Eltern eine Anfrage an Frau Mauch richten. Frau Mauch nimmt dann sehr zeitnah den Kontakt auf. Meistens wird von den Lehrerinnen und Lehrern vorgeschlagen, dass wir die Beratungslehrerin um Hilfestellung bitten.
In welchen Fällen ist die Beratungslehrerin eine mögliche Ansprechperson?
- Lernschwierigkeiten
- Dyskalkulie
- AD(H)S
- Hochbegabung
- Weitervermittlung, z.B. bei LRS
Die Schulsozialarbeiterin (siehe unten) und die Beratungslehrerin tauschen sich bei Bedarf über die o.g. Themenbereiche aus. Es ist eine gemeinsame Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern möglich. Die besprochenen Themen werden vertraulich behandelt.

 

Bürozeiten

Das Büro der Grundschule befindet sich im Schulhaus Grüner Weg 10. Es ist geöffnet: Montag bis Freitag von 8 - 13 Uhr und unter der Telefonnummer 611-2600 erreichbar.

Nachrichten an die Lehrerinnen werden von hier aus weitergegeben.

Das Büro in der Hauptstraße ist auch telefonisch erreichbar. Sie können Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen. Telefonnummer 611-2610.

 

Entschuldigungen

Ist ein Schüler / eine Schülerin krank:
benachrichtigen die Eltern am ersten Tag die Schule: über die Schul-Info-App, über Geschwisterkinder oder Telefonanruf.
Zusätzlich geben die Eltern ihrem Kind für die Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist.

Kann ein Schüler / eine Schülerin für einzelne Stunden nicht am Sportunterricht teilnehmen, so schreiben die Eltern eine schriftliche Entschuldigung für die Lehrkraft, die den Sportunterricht erteilt.

Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen länger vom Sportunterricht befreit werden soll, ist der Entschuldigung ein ärztliches Attest beizulegen.

 

Fahrrad fahren

Ab wann dürfen die Schüler mit dem Rad zur Schule kommen?

Ab der vierten Klasse dürfen die Schüler mit dem Rad in die Schule kommen. Da beginnt der Radfahrunterricht in der Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule.

Bis zur vierten Klasse sollen die Schüler zu Fuß in die Schule kommen. Die Bewegung zu Fuß ist ist die beste, der Körper wird wach, die Gehirnhälften bekommen durch die Bewegung Anregung, die Schüler werden offen für den Unterricht. Nur im Einzelfall ist die Wohnung so weit weg, dass die Kinder länger als 20 Minuten zu Fuß brauchen.  Dann kann man das Hinbringen zur Schule so einrichten, dass die Kinder zu einem Klassenkameraden gebracht werden und von dort aus zur Schule laufen. So haben auch diese Kinder einen Schulweg und sogar mit jemandem gemeinsam.

 

Ferien

Den Ferienplan für das aktuelle Schuljahr erhalten die Eltern bei der Anmeldung in der Schule und Ende Februar über die Verteilung in den Klassen für das kommende Schuljahr. Die beweglichen Ferientage sind extra gekennzeichnet, weil hier evtl. Abweichungen gegenüber Freiburg oder Emmendingen möglich sind.

Der letzte Schultag vor den Sommerferien endet um 11.10 Uhr.

Beurlaubungen von Schülern vor und nach den Ferien wegen einer Ferienreise sind nicht möglich.

 

Fundsachen

In jedem Schulgebäude der Grundschule gibt es eine Fundsachenkiste und einen Kleiderständer, an dem Sie aktuell nach Verlorenem suchen können. Wenn in der Turnhalle / Sporthalle etwas liegen gelassen wurde, müssen Sie dort in der Fundsachenkiste nachsehen.

Oft bleiben wertvolle Kleidungsstücke über Wochen in der Schule. Vor den Ferienabschnitten werden sie in der Pausenhalle / Aula extra bereit gelegt, dass die Schüler und auch die Eltern gezielt nachsehen können. - Ein paar Wochen danach lagern wir noch die nicht abgeholten Fundsachen in der Schule, dann geben wir sie zu einer karitativen Sammlung.

 

Hitzefrei

Hitzefrei ist etwas aus der Vergangenheit. Falls es eine lange Hitzeperiode gibt, kann es hitzefrei geben: ab 12.10 Uhr.

Vorher werden die Eltern informiert und befragt, wer nach Hause kann, wer nicht nach Hause kann.

Dann fällt auch der Nachmittagsunterricht (Schwimmen) aus. Allerdings müssen schon ein paar Tage Hitze gewesen sein, ähnlich wie bei der Hitzwelle im Jahr 2015.

Kleidersäcke

Alle Kinder in der Schule benötigen einen Kleidersack. Dieser wird zum Schulbeginn für einen kleinen Kostenbeitrag ausgeteilt. Der Kleidersack verhindert die Übertragung von Kopfläusen an der Garderobe. Seit Einführung der Kleidersäcke hatten wir deutlich weniger "Läusealarm" und vor allem keine wiederholten Warnmeldungen.  

 

Kopfläuse

Das Infektionsschutzgesetz verlangt Eigeninitiative. Jede Familie muss in der Schule Bescheid sagen, wenn bei einem Mitglied der Familie Kopfläuse entdeckt wurden.
Eine Scham und ein Zurückhalten der Information ist falsch. Hier hilft nur offensives Vorgehen. In den Schulen erhalten die Eltern der Klasse sofort eine Information, dass alle Familien in den nächsten Tagen ihre Kinder kontrollieren und gegebenenfalls eine Behandlung beginnen müssen.
Ein Kind, das Kopfläuse hat, darf nicht in die Schule. Ein Kind, bei dem in der Schule Kopfläuse festgestellt werden, wird nach Hause geschickt.
Wichtig ist, dass eine Kontrolle und eine Behandlung nicht ausreichen.

Empfohlenes Behandlungsschema:   (Seite 4 Merkblatt Landesgesundheitsamt)

Tag 1: Behandlung des Haares mit einem Mittel gegen Läuse und anschließend „nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung). Das Auskämmen ist die wichtigste Methode.

Tag 5: „Nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung), um geschlüpfte Larven zu beseitigen, bevor sie mobil sind.

Tag 8, 9 oder 10: Haare erneut mit einem Läusemittel behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten. Auskämmen.

Tag 13: Kontrolluntersuchung des Haares und „nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung).

Tag 17: Letzte Kontrolle des Haares und „nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung).

Hier sind zwei Informationsbroschüren zum Download:

Kopfläuse - Was tun? Merkblatt des Landesgesundheitsamtes

Kopfläuse - Was tun? Merkblatt der Landeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung

Behandlungsschema: 

Ab September 2010 erhalten alle Schüler einen Kleidersack für die Garderobe an der Schule. Das dient der Vorbeugung. Der Elternbeirat hat dies zur Vorbeugung beschlossen. Vorausgegangen war die Erprobung mit zwei Schulklassen. Die Probephase zeigte: Die Schüler kommen gut mit zurecht. Im Winter ist alles eingepackt, auch die Mützen. In den Klassen gab es keine "Läusealarm". Im Schuljahr zuvor hatte eine Klasse mindestens fünfmal "die Läuseplage". Der Aufwand bei der Behandlung und beim Reinigen zu Hause war unglaublich groß. Die Verwendung der Kleidersäcke brachte eine große Erleichterung. Informationen zu den Kleidersäcken:

www.kopflaeuse.de

 

Schulsozialarbeit

In Denzlingen gibt es seit 2008 die Schulsozialarbeit. Eltern und Schüler können sich zur Beratung direkt anmelden.

 

Versicherungen

Die Schüler sind auf dem Schulweg und in der Schule unfallversichert.

Die Eltern, die eine Schulklasse begleiten auf dem Weg ins Museum, Theater, zum Hüttenaufenthalt sind ebenso versichert.

Eltern, die Schüler zum Hüttenaufenthalt oder zum Fußballwettbewerb fahren, können ihr Auto zur Kaskoversicherung über die Schule anmelden. Dazu müssen im Rektorat ein paar wenige Angaben gemacht werden.

 

Zahnarzt

Zweimal pro Schuljahr erhalten die Schüler von einer Fachkraft eine Anleitung zur Zahnpflege. Die Wichtigkeit der Zahnpflege für die Erhaltung der Zähne wird deutlich gemacht und richtiges Zähneputzen eingeübt.

Zusätzlich werden einmal pro Schuljahr alle Schüler vom Schulzahnarzt untersucht. Alle Eltern erhalten vor der Untersuchung eine Mitteilung und können sich für die Fluoridierung entscheiden. Falls bei der Untersuchung eine Fehlstellung der Zähne oder gar Schäden an Zähnen entdeckt werden, werden die Eltern schriftlich informiert und der Besuch einer Zahnarztpraxis wird empfohlen.